Welcher Güterstand gilt ohne Ehevertrag automatisch?
Schließen Ehepartner keinen Ehevertrag, leben sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Begriff klingt nach gemeinsamem Vermögen, bedeutet aber etwas anderes. Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Heirat nicht automatisch gemeinschaftliches Eigentum. Jeder Partner bleibt während der Ehe Eigentümer dessen, was ihm gehört, und verwaltet es grundsätzlich eigenständig.
Erst wenn die Zugewinngemeinschaft endet, etwa durch die Scheidung, wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs beider Partner miteinander verglichen und ausgeglichen. Die Zugewinngemeinschaft ist damit keine Gütergemeinschaft im umgangssprachlichen Sinn, sondern ein Modell getrennter Vermögen mit einem nachträglichen Ausgleichsanspruch. Wer diesen Automatismus vermeiden möchte, etwa weil ein Partner unternehmerisch tätig ist oder deutlich unterschiedliche Vermögen bestehen, kann jederzeit, auch noch während der Ehe, einen notariellen Ehevertrag schließen und beispielsweise Gütertrennung vereinbaren.