Welche Kündigungsarten sind während einer Krankheit möglich?
Während einer Krankschreibung kommen grundsätzlich dieselben Kündigungsarten in Betracht wie bei gesunden Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber kann ordentlich mit der regulären Kündigungsfrist kündigen, etwa aus verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen, die nichts mit der Erkrankung zu tun haben. Daneben kann die Krankheit selbst Anlass für eine sogenannte personenbedingte Kündigung sein. In seltenen Ausnahmefällen ist auch eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB denkbar, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Frist nicht zumutbar ist. Für die außerordentliche Kündigung gelten besonders hohe Anforderungen, eine bloße Erkrankung reicht dafür nicht aus. Welche Kündigungsart im Einzelfall vorliegt, ergibt sich aus dem Kündigungsschreiben und den vom Arbeitgeber genannten oder erkennbaren Gründen.