Grundbuch entscheidet zunächst über das Eigentum am Haus
Für die Frage, wem ein Haus rechtlich gehört, kommt es auf einen einzigen Eintrag an: den im Grundbuch. Nach § 891 BGB wird vermutet, dass demjenigen, der als Eigentümer eingetragen ist, das Recht tatsächlich zusteht. Steht also nur ein Ehepartner im Grundbuch, ist er alleiniger Eigentümer der Immobilie.
Das gilt unabhängig davon, wie die Rollen innerhalb der Ehe verteilt waren. Ob der andere Partner beim Hausbau mitgearbeitet, Elternzeit für die gemeinsamen Kinder genommen oder aus eigenem Einkommen Raten gezahlt hat, ändert an der Eigentümerstellung zunächst nichts. Diese richtet sich allein nach der dinglichen Rechtslage, wie sie im Grundbuch dokumentiert ist.
Für Ehepaare, die sich scheiden lassen, ist diese Unterscheidung wichtig: Die Eigentumsfrage und die Frage, wer am Ende finanziell von der Immobilie profitiert, sind zwei unterschiedliche rechtliche Ebenen. Die erste beantwortet das Grundbuch. Die zweite beantwortet, wie im nächsten Abschnitt beschrieben, das eheliche Güterrecht.