Wann sich die Überprüfung eines Arbeitsvertrags besonders lohnt
Der naheliegendste Zeitpunkt ist vor der Unterschrift: Ein Vertragsentwurf lässt sich in Ruhe prüfen, ohne dass bereits eine Bindung entstanden ist. Wer Änderungswünsche hat, kann diese vor Vertragsschluss noch verhandeln, danach ist das deutlich schwieriger.
Ein zweiter typischer Anlass ist die Änderung bestehender Bedingungen, etwa bei einer neuen Position, einer Gehaltsanpassung oder einer Versetzung. Nach § 3 NachwG muss der Arbeitgeber wesentliche Änderungen der Vertragsbedingungen spätestens an dem Tag schriftlich mitteilen, an dem sie wirksam werden.
Auch nachträglich kann sich eine Prüfung lohnen: bei Unklarheiten über Kündigungsfristen, vor einer Eigenkündigung, bei einem angedrohten Wettbewerbsverbot oder wenn der Verdacht besteht, dass eine Klausel den Arbeitgeber einseitig begünstigt. Eine unwirksame Klausel führt in aller Regel nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags, sondern nur der betroffenen Regelung, an deren Stelle die gesetzliche Vorschrift tritt (§ 306 BGB).