Einleitung
Nach zwölf Jahren Bundeswehr ist der Übergang ins zivile Leben ein großer Schritt. Wer als Soldat auf Zeit (SAZ) mit festgesetzter Dienstzeit von 12 Jahren ausscheidet, hat Anspruch auf eine Reihe von finanziellen Versorgungsleistungen, die umgangssprachlich als „Abfindung“ bezeichnet werden.
Welche Beträge tatsächlich zustehen, welche Entscheidungen Sie bis zum Ausscheiden treffen müssen und wo rechtlicher Beistand sinnvoll ist, erklären wir in diesem Beitrag.
Als Anwälte für Abfindungsfragen beraten wir Sie, wenn Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz zu Unrecht gekürzt, verzögert oder verweigert werden.