Vermögen aufteilen – aber wie?
Wenn eine Ehe endet, stellt sich unweigerlich die Frage: Wer bekommt was? Besonders wenn während der Ehe gemeinsam Vermögen aufgebaut wurde – sei es durch Ersparnisse, eine Immobilie oder eine unternehmerische Tätigkeit – ist die gerechte Aufteilung oft eine der zentralen und emotionalsten Fragen des gesamten Scheidungsverfahrens.
Das deutsche Recht hat für diesen Fall eine klare Antwort: den Zugewinnausgleich. Er greift automatisch, wenn Eheleute keinen anderslautenden Ehevertrag geschlossen haben, und sorgt dafür, dass beide Partner fair am wirtschaftlichen Ergebnis der Ehe beteiligt werden.
Doch so klar das Prinzip klingt – in der Praxis steckt der Teufel im Detail. Welches Vermögen zählt? Wie wird bewertet? Was gilt für Erbschaften oder Schenkungen? Und wann lohnt sich ein Verzicht?
Wir von Dr. Brandner & Dr. Brandner Rechtsanwälte begleiten Privatpersonen und Unternehmer in Thüringen und Nordbayern durch diese Fragen – als Anwälte für Familienrecht sachlich, lösungsorientiert und mit dem Ziel, Ihre Interessen zu schützen.