Schutz vor Willkür – aber kein Beschäftigungsgarantie
Eine Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer eine belastende Situation. Für Menschen mit Schwerbehinderung kommt häufig eine weitere Dimension hinzu: die Sorge, auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen zu haben und auf den besonderen Schutz angewiesen zu sein, den das Gesetz ausdrücklich gewährt.
Der Gesetzgeber hat diesen besonderen Schutz bewusst geschaffen. Schwerbehinderte Arbeitnehmer sollen nicht leichter gekündigt werden können als andere – und der Staat schaltet sich aktiv in das Verfahren ein, bevor eine Kündigung überhaupt ausgesprochen werden darf.
Doch dieser Schutz hat Grenzen und Voraussetzungen. Er gilt nicht automatisch, nicht immer in vollem Umfang, und er schließt eine Kündigung unter bestimmten Umständen nicht vollständig aus. Wer betroffen ist, sollte seine Rechte kennen – und schnell handeln.
Wir von Dr. Brandner & Dr. Brandner Rechtsanwälte beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Thüringen und Nordbayern in allen Fragen des Arbeitsrechts – als Fachanwälte für Arbeitsrecht auch in sensiblen Situationen wie dieser.