Einleitung
Wer heiratet, lebt in Deutschland automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern kein Ehevertrag etwas anderes regelt. Viele Paare wissen nicht, was das im Ernstfall bedeutet: Bei einer Scheidung wird der Vermögenszuwachs beider Partner während der Ehe ausgeglichen. Wer mehr aufgebaut hat, muss die Hälfte des Überschusses abgeben. Für Unternehmer, Freiberufler oder Personen mit erheblichem Vermögen kann das existenzbedrohend sein.
Als Fachanwalt für Familienrecht beraten wir Sie, ob ein Ehevertrag mit Gütertrennung in Ihrer Situation sinnvoll ist und was dabei rechtlich zu beachten ist.