Eine Kündigung wegen Renteneintritt trifft viele Beschäftigte unerwartet. Nach Jahrzehnten im Betrieb heißt es plötzlich: „Sie können ja jetzt in Rente gehen.“
Was freundlich klingen mag, ist rechtlich heikel. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich geregelt, dass die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen, für sich genommen keine Kündigung trägt.
Gleichzeitig gibt es Konstellationen, in denen das Arbeitsverhältnis mit Erreichen eines bestimmten Alters tatsächlich endet. Entscheidend ist, ob eine wirksame Altersgrenze vereinbart wurde und auf welchen Zeitpunkt sie sich bezieht.
Wer eine solche Kündigung nicht hinnehmen will, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitsgericht erheben.
In diesem Beitrag erklären wir, welche Regeln rund um den Renteneintritt gelten und wie Sie reagieren sollten.