Eine Kündigung wegen Fehlverhalten trifft die meisten Arbeitnehmer unvorbereitet. Im Kündigungsschreiben oder im Gespräch mit dem Arbeitgeber fallen Vorwürfe wie Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung oder ein Vertrauensbruch.
Viele Betroffene gehen davon aus, dass sie gegen eine solche Kündigung nichts ausrichten können, weil der Vorwurf ihr eigenes Verhalten betrifft. Das ist ein Irrtum. Das deutsche Arbeitsrecht stellt an eine verhaltensbedingte Kündigung hohe Anforderungen.
Der Arbeitgeber muss die Pflichtverletzung beweisen, in der Regel vorher abgemahnt haben und eine umfassende Interessenabwägung vornehmen. Fehlt einer dieser Bausteine, ist die Kündigung angreifbar. Ob sie im Streitfall Bestand hat, entscheidet das Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, die Sie innerhalb von drei Wochen erheben müssen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Fehler Arbeitgeber häufig machen und was Sie nach Erhalt der Kündigung sofort tun sollten.