Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Haben Sie eine Kündigung erhalten und halten diese für unrechtmäßig? Fragen Sie sich, ob Sie erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorgehen können?
Bei einer Kündigungsschutzklage zählt jeder Tag – die dreiwöchige Klagefrist läuft unerbittlich ab. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie von unserem Standort in der Hofer Str. 1 in Schleiz aus bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir kennen die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Gera und haben jahrelange Erfahrung mit den besonderen Gegebenheiten im Saale-Orla-Kreis. Ob in der regionalen Industrie, im Handwerk oder bei öffentlichen Arbeitgebern – wir verstehen die Besonderheiten der hiesigen Arbeitswelt und wissen, wie lokale Betriebe und Behörden agieren. Unser Ziel ist es, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine angemessene Abfindung zu erreichen. Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen zur Seite.
Die Kündigungsschutzklage ist Ihr wichtigstes Rechtsmittel gegen eine unrechtmäßige Kündigung. Innerhalb von nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wir prüfen Ihre Kündigung auf formale und inhaltliche Mängel und entwickeln eine maßgeschneiderte Prozessstrategie. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Möglichkeit der Wiedereinstellung als auch eine angemessene Abfindungslösung. Unser Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Eine fristlose Kündigung ist der schärfste Einschnitt im Arbeitsverhältnis und bedarf besonders wichtiger Gründe. Wir prüfen umgehend, ob die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung vorlagen und ob alle Formalien beachtet wurden. Oft lassen sich fristlose Kündigungen erfolgreich angreifen, da die rechtlichen Hürden sehr hoch sind. Bei berechtigten fristlosen Kündigungen verhandeln wir über Aufhebungsverträge mit angemessenen Konditionen.
Betriebsbedingte Kündigungen sind nur bei dringenden betrieblichen Erfordernissen zulässig. Wir überprüfen, ob tatsächlich ein dauerhafter Wegfall von Arbeitsplätzen vorliegt und ob der Arbeitgeber seine Sozialauswahl korrekt durchgeführt hat. Oft bestehen Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung an anderen Arbeitsplätzen, die vom Arbeitgeber nicht ausreichend geprüft wurden. Diese Schwachstellen nutzen wir zu Ihren Gunsten.
Bei verhaltensbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber konkrete Pflichtverletzungen nachweisen und meist vorher eine Abmahnung ausgesprochen haben. Wir prüfen, ob die vorgeworfenen Verhaltensweisen tatsächlich eine Kündigung rechtfertigen und ob alle Verfahrensschritte eingehalten wurden. Oft sind die Vorwürfe nicht ausreichend belegt oder die Kündigung ist unverhältnismäßig.
Personenbedingte Kündigungen wegen Krankheit oder mangelnder Eignung unterliegen strengen rechtlichen Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss eine negative Gesundheitsprognose nachweisen und alle milderen Mittel ausgeschöpft haben. Wir prüfen diese Voraussetzungen sorgfältig und nutzen medizinische Gutachten, um Ihre Position zu stärken.
Nicht immer ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz das Ziel. In vielen Fällen ist eine einvernehmliche Lösung mit einer angemessenen Abfindung der beste Weg. Wir verhandeln professionell mit Ihrem Arbeitgeber und erreichen oft Abfindungen, die deutlich über den regionalen üblichen Zahlungen liegen. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuelle Situation und Zukunftspläne.
Während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens können Sie unter bestimmten Umständen Ihre Weiterbeschäftigung verlangen. Dies ist besonders bei offensichtlich unwirksamen Kündigungen oder bei Betriebsratsmitgliedern möglich. Wir prüfen diese Option und setzen sie durch, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Manchmal bietet der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung an. Diese scheinbar freundliche Lösung birgt oft erhebliche Nachteile für Sie, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Wir prüfen alle Klauseln kritisch und verhandeln bessere Konditionen, bevor Sie eine bindende Entscheidung treffen.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft von großer Bedeutung. Wir setzen durch, dass Ihr Zeugnis der tatsächlichen Leistung entspricht und keine versteckten negativen Bewertungen enthält. Bei mangelhaften Zeugnissen klagen wir auf Berichtigung und sorgen für eine faire Darstellung Ihrer Arbeitsleistung.
Sofortige Terminvergabe bei Kündigungen - Prüfung der Klagefrist und erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation direkt in unserer Kanzlei in Schleiz.
Detaillierte Analyse Ihrer Kündigung, Entwicklung der Prozessstrategie und Abwägung zwischen Weiterbeschäftigung und Abfindungslösung.
Fristgerechte Klageeinreichung beim Arbeitsgericht Gera, professionelle Verhandlungsführung und Durchsetzung Ihrer Rechte bis zum Erfolg.
Dr. Brandner & Dr. Brandner Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren Ihr verlässlicher Partner für Arbeitsrecht im Raum Schleiz. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt Dr. Thomas Brandner über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Betreuung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Von unserem Standort in der Hofer Str. 1 aus betreuen wir Mandanten im gesamten Saale-Orla-Kreis und darüber hinaus. Wir kennen die regionalen Besonderheiten der Thüringer Arbeitswelt, haben jahrelange Erfahrung mit dem Arbeitsgericht Gera und wissen, wie örtliche Unternehmen agieren. Unsere Kanzlei ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und bietet ausreichend Parkplätze für Mandanten aus der gesamten Region. Wir sind fest in der Region verwurzelt und engagieren uns aktiv in lokalen Netzwerken. Diese Nähe zu unseren Mandanten und das tiefe Verständnis für die regionalen Gegebenheiten machen uns zu Ihrem idealen Ansprechpartner bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Unsere lokale Expertise im Raum Schleiz ist entscheidend für den Erfolg Ihrer Kündigungsschutzklage. Aus jahrelanger Erfahrung kennen wir die Rechtssprechung des Abreitsgerichts Gera und nutzen dies zu Ihren Gunsten. Die regionale Wirtschaftsstruktur mit ihren traditionsreichen Unternehmen und mittelständischen Betrieben erfordert besondere Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten. Wir wissen, welche Argumente verfangen und können die Erfolgsaussichten Ihrer Klage realistisch einschätzen.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – nach Ablauf können Sie Ihre Rechte nicht mehr geltend machen. Deshalb sollten Sie sofort nach Erhalt der Kündigung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Die Kosten richten sich nach Ihrem Bruttolohn und werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.. Wir beraten Sie transparent über alle anfallenden Kosten und prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Grundsätzlich endet Ihr Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. In besonderen Fällen können Sie aber einen Weiterbeschäftigungsantrag stellen. Dies ist möglich, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder Sie besonderen Kündigungsschutz genießen, etwa als Betriebsratsmitglied.
Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Gera dauert in der Regel zwischen drei und acht Monaten. Die meisten Fälle werden bereits im ersten Termin durch einen Vergleich beendet. Bei komplexeren Fällen kann sich das Verfahren durch Beweisaufnahme verlängern.
Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Etwa 70% aller Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich, der für beide Seiten akzeptabel ist. Wir prüfen in der Erstberatung Ihre konkreten Erfolgsaussichten und entwickeln eine realistische Strategie.
Eine ordentliche Kündigung hält die Kündigungsfrist ein, eine außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Fristlose Kündigungen sind nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen zulässig und können oft erfolgreich angegriffen werden.
Ja, unbedingt! Aufhebungsverträge sind oft nachteilig für Arbeitnehmer gestaltet. Wir prüfen die Konditionen und verhandeln bessere Bedingungen. Außerdem klären wir über die Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld auf.
Bei einer erfolgreichen Klage wird festgestellt, dass die Kündigung unwirksam ist. Sie haben dann Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Nachzahlung des Lohns. Oft wird aber ein Vergleich mit einer Abfindung geschlossen, da beide Seiten eine einvernehmliche Lösung bevorzugen.
Bringen Sie Ihre Kündigung, Ihren Arbeitsvertrag, eventuelle Abmahnungen und andere relevante Unterlagen mit. Notieren Sie sich vorab wichtige Ereignisse und Gespräche, die zur Kündigung geführt haben könnten. Je vollständiger die Informationen, desto besser können wir Sie beraten.
Brandner Rechtsanwälte
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to