Kündigungs­schutzklage Pößneck: Ihr Recht gegen unrechtmäßige Kündigung

Professionelle Unterstützung bei Kündigungsschutzverfahren in Pößneck – Schnelle Hilfe für Arbeitnehmer

Dr. Thomas Brandner

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Regionale Expertise

Haben Sie eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob diese rechtmäßig ist? Sind Sie unsicher, welche rechtlichen Schritte Sie nun einleiten sollten?

Eine Kündigungsschutzklage erfordert schnelles und kompetentes Handeln, da die Klagefrist von nur drei Wochen unbedingt eingehalten werden muss. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen an unserem Standort in Pößneck zur Verfügung und bringen dabei die Erfahrung aus über zwei Jahrzehnten Arbeitsrechtspraxis mit. Wir kennen die Besonderheiten der regionalen Arbeitsgerichte und haben bereits zahlreiche Arbeitnehmer erfolgreich gegen rechtswidrige Kündigungen vertreten. Die ländliche Struktur in Thüringen bringt oft spezielle arbeitsrechtliche Herausforderungen mit sich, denen wir mit unserer regionalen Expertise und der Nähe zu unseren Mandanten begegnen. Unser Ziel ist es, Ihre Arbeitsplätze zu erhalten oder bestmögliche Abfindungen zu verhandeln.

Unsere Leistungen Im Detail

Kündigungschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht

Bei einer Kündigungsschutzklage prüfen wir zunächst gründlich, ob Ihre Kündigung rechtlich angreifbar ist. Wir analysieren die formalen Voraussetzungen, die sachlichen Gründe und ob alle erforderlichen Verfahren eingehalten wurden. Anschließend reichen wir fristgerecht die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein und vertreten Sie in allen Instanzen. Unser Ziel ist dabei stets, entweder die Kündigung aufzuheben oder eine angemessene Abfindung für Sie zu verhandeln. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Rechtsprechung der regionalen Arbeitsgerichte und können Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.

Nicht jede Kündigung lässt sich erfolgreich angreifen, aber oft ist dennoch eine Abfindung durchsetzbar. Wir verhandeln professionell mit Ihrem Arbeitgeber und nutzen dabei alle rechtlichen Möglichkeiten aus. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Alter, der Rechtmäßigkeit der Kündigung und den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Oft ist eine außergerichtliche Einigung für beide Seiten vorteilhaft, da sie Zeit und Kosten spart. Wir sorgen dafür, dass Sie die bestmögliche Abfindung erhalten und alle steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden.

Jede Kündigung muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Wir prüfen sorgfältig, ob die Kündigung ordnungsgemäß ausgesprochen wurde, die Kündigungsfristen eingehalten sind und ein wirksamer Kündigungsgrund vorliegt. Besonders wichtig ist die Prüfung, ob das Kündigungsschutzgesetz auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Bei betriebsbedingten Kündigungen überprüfen wir die Sozialauswahl und die angegebenen betrieblichen Gründe. Formfehler oder inhaltliche Mängel können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist und Sie Ihren Arbeitsplatz behalten können.

Betriebsbedingte Kündigungen sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Der Arbeitgeber muss dringende betriebliche Erfordernisse nachweisen, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen. Wir prüfen kritisch, ob wirklich ein Personalabbau erforderlich ist oder ob nicht anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Besonders wichtig ist die Sozialauswahl: Hat der Arbeitgeber die richtige Auswahl getroffen oder hätte ein anderer Mitarbeiter gekündigt werden müssen? In unserer Region spielen oft familiengeführte Betriebe eine große Rolle, bei denen besondere Umstände zu beachten sind.

Bei personenbedingten Kündigungen, insbesondere krankheitsbedingten Kündigungen, sind hohe rechtliche Hürden zu überwinden. Wir prüfen, ob eine negative Gesundheitsprognose berechtigt ist und ob der Arbeitgeber alle zumutbaren Maßnahmen zur Weiterbeschäftigung geprüft oder ein betriebliches Eingliederungsmanageme durchgeführt hat. Oft lassen sich personenbedingte Kündigungen erfolgreich angreifen, da Arbeitgeber die komplexen Anforderungen nicht vollständig erfüllen. Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade hier erhebliche Abfindungen verhandelt werden können.

Verhaltensbedingte Kündigungen setzen eine schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers voraus. Wir überprüfen, ob das beanstandete Verhalten tatsächlich eine Kündigung rechtfertigt und ob eine vorherige Abmahnung erforderlich war. Oft sind Kündigungen wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen nicht haltbar, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Besonders bei subjektiven Vorwürfen des Arbeitgebers können wir häufig erfolgreich argumentieren. Eine fristlose Kündigung ist nur in den seltensten Fällen berechtigt und erfordert eine besonders sorgfältige Prüfung.

Außerordentliche Kündigungen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sind nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen zulässig. Wir prüfen intensiv, ob ein wichtiger Grund vorliegt und ob die Kündigung verhältnismäßig ist. Die Zwei-Wochen-Frist für die Kündigung ab Kenntnis der Tatsachen muss eingehalten sein. Häufig sind fristlose Kündigungen angreifbar, weil Arbeitgeber die hohen rechtlichen Anforderungen unterschätzen. Eine erfolgreiche Abwehr führt meist zu erheblichen Nachzahlungsansprüchen und guten Abfindungsverhandlungen.

Bei Änderungskündigungen bietet der Arbeitgeber gleichzeitig mit der Kündigung neue Arbeitsbedingungen an. Sie haben die Möglichkeit, diese unter Vorbehalt anzunehmen und gleichzeitig gegen die Änderung zu klagen. Wir beraten Sie über die verschiedenen Optionen und deren rechtliche Konsequenzen. Oft sind die angebotenen Verschlechterungen nicht gerechtfertigt, und wir können bessere Bedingungen oder eine Abfindung verhandeln. Wichtig ist dabei die strategisch richtige Entscheidung zwischen Annahme unter Vorbehalt und vollständiger Ablehnung.

Bei Massenentlassungen müssen besondere Verfahren eingehalten werden. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat und die Agentur für Arbeit rechtzeitig informieren und anhören. Wir prüfen, ob diese Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurden und ob die Massenentlassung überhaupt gerechtfertigt ist. Fehler im Massenentlassungsverfahren können dazu führen, dass alle Kündigungen unwirksam sind. In unserer ländlichen Region kommen Massenentlassungen seltener vor, haben aber oft große Auswirkungen auf die lokale Gemeinschaft.

Unser Prozess In Pößneck

Erstberatung

Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt der Kündigung. In einem persönlichen Gespräch in Pößneck analysieren wir Ihre Situation, prüfen die Kündigung und informieren Sie über Ihre Rechte und Optionen.

Lösungsentwicklung

Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall. Dabei prüfen wir alle rechtlichen Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen die verschiedenen Wege – von der Kündigungsschutzklage bis zur Abfindungsverhandlung.

Umsetzung

Wir setzen die vereinbarte Strategie konsequent um, vertreten Sie vor Gericht oder führen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Dabei halten wir Sie stets über den Fortgang Ihres Verfahrens auf dem Laufenden.

Unsere Kanzlei in Pößneck

Mit der Eröffnung unseres neuen Standorts in Pößneck erweitern wir unsere bereits seit 2001 bestehende arbeitsrechtliche Beratung in Thüringen. Dr. Thomas Brandner bringt als Fachanwalt für Arbeitsrecht über zwei Jahrzehnte Erfahrung mit und kennt die besonderen Herausforderungen der regionalen Arbeitswelt. Unser Team hat bereits hunderte von Kündigungsschutzverfahren erfolgreich geführt und dabei sowohl Arbeitsplätze erhalten als auch hohe Abfindungen verhandelt. Wir verstehen die wirtschaftlichen Strukturen in Pößneck und Umgebung und haben Erfahrung mit den ansässigen Unternehmen verschiedener Branchen. Die direkte Erreichbarkeit über öffentliche Verkehrsmittel und Pkw macht uns zu Ihrem idealen Ansprechpartner vor Ort. Durch unsere Vernetzung mit anderen Fachanwälten können wir bei komplexen Fällen auch steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Aspekte optimal berücksichtigen. Unsere Mandanten schätzen die persönliche Betreuung und die Tatsache, dass sie nicht weite Anfahrtswege zu ihrem Anwalt haben.

Burg Ranis bei Pößneck

Lokale Erfolgsfaktoren

Die Kenntnis der regionalen Besonderheiten ist bei Kündigungsschutzverfahren von entscheidender Bedeutung. Die Arbeitsgerichte in Thüringen haben teilweise eigene Rechtsprechungslinien, die wir aus langjähriger Erfahrung kennen. Auch die wirtschaftlichen Strukturen in und um Pößneck – von traditionellen Handwerksbetrieben bis hin zu modernen Dienstleistungsunternehmen – bringen spezifische arbeitsrechtliche Herausforderungen mit sich. Die ländliche Prägung der Region bedeutet oft engere Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, was sowohl Chancen als auch Risiken für Kündigungsschutzverfahren beinhaltet. Unsere lokale Präsenz ermöglicht es uns, schnell zu reagieren und auch kurzfristige Termine anzubieten, was bei der kurzen Klagefrist von drei Wochen entscheidend sein kann.

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung und ist eine Ausschlussfrist. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Kontaktieren Sie uns daher umgehend nach Erhalt der Kündigung.

Grundsätzlich endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage gilt das Arbeitsverhältnis jedoch als fortbestehend. Möchten Sie bereits während des Verfahrens weiterarbeiten, können wir einen Weiterbeschäftigungsantrag stellen.

Bringen Sie bitte die Kündigung, Ihren Arbeitsvertrag, eventuelle Abmahnungen, das letzte Arbeitszeugnis und Gehaltsabrechnungen mit. Bei krankheitsbedingten Kündigungen sind auch ärztliche Unterlagen hilfreich. Je vollständiger die Unterlagen, desto besser können wir Ihre Situation bewerten.

Oft ist eine außergerichtliche Einigung für beide Seiten vorteilhaft. Sie sparen Zeit und Kosten und haben Planungssicherheit. Besonders bei Abfindungsverhandlungen lassen sich oft bessere Ergebnisse erzielen als vor Gericht. Wir prüfen in jedem Fall, ob eine einvernehmliche Lösung möglich und sinnvoll ist.

Die Abfindungshöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab: Betriebszugehörigkeit, Alter, Gehalt und Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage. Als Faustregel gilt ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In besonderen Fällen oder bei rechtswidrigen Kündigungen sind auch deutlich höhere Abfindungen möglich.

Betriebsbedingte Kündigungen sind nur zulässig, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen und keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht. Außerdem muss eine ordnungsgemäße Sozialauswahl erfolgen. Wir prüfen alle diese Voraussetzungen gründlich und können oft Fehler nachweisen.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, kann eine Kündigung aus anderen Gründen unwirksam sein.

Ja, bei einer Änderungskündigung können Sie die angebotenen neuen Arbeitsbedingungen unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig Klage erheben. So behalten Sie Ihren Arbeitsplatz und können gegen die Verschlechterungen vorgehen. Wir beraten Sie über die beste Strategie in Ihrem Fall.

Im Gütetermin versucht der Richter, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden. Dabei wird oft über eine Abfindung verhandelt. Der Gütetermin ist nicht öffentlich und bietet eine gute Gelegenheit für konstruktive Gespräche. Wir bereiten Sie optimal auf diesen Termin vor und vertreten Ihre Interessen.