Abfindung Anwalt: Ihre Auszahlung optimal durchsetzen

Kompetente Unterstützung bei Abfindungsverhandlungen – bundesweit verfügbar

Dr. Thomas Brandner

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihre Ansprüche durchsetzen

Stehen Sie vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses und fragen sich, ob Sie mehr herausholen können als das, was Ihr Arbeitgeber Ihnen anbietet? Haben Sie das Gefühl, dass die angebotene Summe Ihrer geleisteten Arbeit nicht gerecht wird? Wer eine Kündigung erhält oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen soll, steht oft unter enormem Druck. Arbeitgeber nutzen diesen Moment häufig aus, um möglichst günstige Konditionen für sich zu sichern. Mit anwaltlicher Unterstützung verändert sich dieses Kräfteverhältnis: Wir kennen die rechtlichen Spielräume und wissen, wie Abfindungen in Verhandlungen durchgesetzt werden. Die Gründe für eine Abfindung können vielfältig sein – von einer betriebsbedingten Kündigung über einen Aufhebungsvertrag bis hin zu einer einvernehmlichen Trennung nach Konflikten. In jedem Fall lohnt es sich, die eigene Position juristisch prüfen zu lassen, bevor Sie etwas unterschreiben. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess – verständlich, transparent und engagiert.

Unsere Leistungen

Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung
Nicht jede Kündigung, die ein Arbeitnehmer erhält, ist rechtlich wirksam. Formfehler, fehlende Betriebsratsanhörung oder eine unzureichende soziale Rechtfertigung können eine Kündigung angreifbar machen. Wir prüfen Ihre Kündigung sorgfältig auf solche Schwachstellen, denn oft ist eine unwirksame Kündigung der Ausgangspunkt für eine deutlich höhere Abfindung. Dabei ist Schnelligkeit entscheidend: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Wir handeln rasch und sichern Ihre Rechte, bevor diese verfallen. Auch wenn Sie selbst unsicher sind, ob eine Klage sinnvoll ist, geben wir Ihnen eine klare Einschätzung Ihrer Chancen.
Die Faustformel für Abfindungen lautet oft: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel ist jedoch kein Gesetz, sondern ein Ausgangspunkt. Je nach Situation – etwa bei langer Betriebszugehörigkeit, besonderen Härtefällen oder einer angreifbaren Kündigung – lassen sich deutlich höhere Beträge erzielen. Wir kennen die Verhandlungsstrategien, mit denen Arbeitgeber regelmäßig arbeiten, und setzen dem eine fundierte rechtliche Argumentation entgegen. Ziel ist stets eine Einigung, die Ihren Interessen gerecht wird. Dabei verfolgen wir Ihren Fall konsequent – bis zu einer zufriedenstellenden Lösung.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Das klingt harmlos, birgt aber erhebliche Risiken: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, verliert in der Regel das Recht auf eine Sperrzeit beim Arbeitsamt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Außerdem werden soziale Ansprüche wie Abfindung, Freistellung und Zeugnis häufig zulasten des Arbeitnehmers formuliert. Wir prüfen jeden Aufhebungsvertrag auf Herz und Nieren und verhandeln Nachbesserungen, bevor Sie unterschreiben. Unterschreiben Sie niemals ungelesen und ohne rechtliche Prüfung.
Betriebsbedingte Kündigungen sind der häufigste Anlass für Abfindungsforderungen. Der Arbeitgeber muss dabei die Sozialauswahl korrekt durchgeführt und den Betriebsrat beteiligt haben. Wurde dies versäumt, ist die Kündigung angreifbar. Wir analysieren die Umstände Ihrer Kündigung und prüfen, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen eingehalten wurden. Auf dieser Basis entwickeln wir eine klare Handlungsstrategie – ob durch Klage oder außergerichtliche Einigung.
Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, gehen wir für Sie vor das Arbeitsgericht. Das Kündigungsschutzverfahren endet häufig mit einem gerichtlichen Vergleich, der eine Abfindung enthält. Wir bereiten Ihre Klage sorgfältig vor und vertreten Sie konsequent in allen Verhandlungsstadien. Das Arbeitsgericht ist für viele Mandanten ein unbekanntes Terrain – wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens und erklären Ihnen, was zu erwarten ist.
Eine Abfindung hat nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch steuerliche und sozialrechtliche Konsequenzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast erheblich senken. Auch die Frage, ob und wie lange eine Sperrzeit beim Arbeitsamt droht, hängt von den Umständen der Kündigung ab. Wir beraten Sie umfassend zu diesen Aspekten, damit Sie die Gesamtsituation richtig einschätzen können.
Nach einer arbeitsgerichtlichen Einigung oder einem Vergleich werden die Details in einer Abwicklungsvereinbarung festgehalten. Diese regelt Zahlungsmodalitäten, Freistellung, Urlaubsabgeltung, Zeugnis und vieles mehr. Wir achten darauf, dass kein wichtiger Punkt fehlt und Ihre Interessen vollständig berücksichtigt sind.
Abfindungsfragen stellen sich nicht nur auf Arbeitnehmerseite. Auch Arbeitgeber stehen vor der Frage, wie eine Trennung rechtssicher und kostenoptimiert gestaltet werden kann. Wir beraten beide Seiten – und finden auch für Unternehmen pragmatische Lösungen, die kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden.

Unser Beratungsprozess

Erstberatung

Sie nehmen Kontakt zu uns auf – per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz. Wir hören Ihnen zu, analysieren Ihre Situation und geben Ihnen eine erste realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Kein juristisches Kauderwelsch, keine leeren Versprechen.

Lösungsentwicklung

Auf Basis Ihrer Unterlagen – Arbeitsvertrag, Kündigung, Aufhebungsangebot – entwickeln wir eine individuelle Strategie. Wir klären gemeinsam, ob eine außergerichtliche Einigung oder der Weg vor das Arbeitsgericht der bessere Weg ist.

Umsetzung

Wir verhandeln für Sie, reichen Klagen ein, führen Vergleichsgespräche und begleiten Sie bis zur abschließenden Einigung. Dabei halten wir Sie jederzeit auf dem Laufenden – verständlich und persönlich.

Unsere Kanzlei

Dr. Brandner & Dr. Brandner Rechtsanwälte steht seit 2001 für kompetente und persönliche Rechtsberatung. Die Kanzlei wurde von Dr. Thomas Brandner gegründet und hat sich in über zwei Jahrzehnten zu einer gefragten Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Fragen entwickelt. Dr. Thomas Brandner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und bringt langjährige Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern mit. Als Kanzlei mit mehreren Standorten in Thüringen und Nordbayern sind wir regional verwurzelt – stehen aber bundesweit zur Verfügung. Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet beraten wir zuverlässig per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz, ohne dass eine Anreise erforderlich ist. Die Kombination aus Fachanwaltskompetenz und persönlicher Betreuung zeichnet unsere Arbeit aus. Wir vertreten konsequent die Interessen unserer Mandanten – klar, direkt und engagiert. Unsere Bewertungen sprechen für sich: 5,0 Sterne auf Google und 8,7 von 10 Punkten auf TrustLocal. Wir nehmen uns die Zeit, die Ihr Fall verdient.

Ihre Vorteile

Fachanwaltskompetenz im Arbeitsrecht
Dr. Thomas Brandner ist zugelassener Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das bedeutet nachgewiesenes Fachwissen und laufende Fortbildung auf einem der komplexesten Rechtsgebiete.

Beratung auf Augenhöhe
Wir erklären rechtliche Sachverhalte klar und verständlich. Sie treffen Ihre Entscheidungen informiert – wir setzen sie dann konsequent um.

Bundesweite Erreichbarkeit
Keine langen Anfahrtswege, kein Terminstress. Wir beraten Sie dort, wo Sie sind – digital und flexibel.

Ganzheitliche Betrachtung
Wir denken arbeitsrechtlich, steuerlich und sozialrechtlich – damit Sie das vollständige Bild Ihrer Situation kennen, bevor Sie etwas entscheiden.

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nur in wenigen Ausnahmen – etwa bei betriebsbedingten Kündigungen gemäß § 1a KSchG oder wenn der Arbeitgeber eine einvernehmliche Trennung anbietet. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen von Verhandlungen oder gerichtlichen Vergleichen vereinbart. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, hängt von den Umständen Ihres Falls ab – lassen Sie das frühzeitig prüfen.
Eine verbreitete Orientierung ist die Formel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Diese ist jedoch kein gesetzlicher Mindestbetrag. Je nach Verhandlungsgeschick, Stärke der Klageposition und individuellen Faktoren können deutlich höhere Beträge erzielt werden. Wir bewerten realistisch, was in Ihrem Fall möglich ist.
Wer innerhalb von drei Wochen keine Kündigungsschutzklage einreicht, verliert das Recht, die Kündigung gerichtlich anzufechten. Eine Abfindung kann dann nur noch durch außergerichtliche Verhandlung erzielt werden – aus einer geschwächten Position heraus. Daher ist schnelles Handeln entscheidend.
Ja, in vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung möglich. Manchmal ist bereits die Einschaltung eines Anwalts ein ausreichendes Signal, das Arbeitgeber zu konstruktiven Verhandlungen bewegt. Wir versuchen immer zunächst eine außergerichtliche Lösung – und gehen den Gerichtsweg, wenn es nötig ist.
Eine Kündigung ist eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (oder Arbeitnehmer). Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Auflösung – beide Seiten stimmen zu. Beim Aufhebungsvertrag entfällt formal die Kündigungsschutzklage, weshalb Arbeitgeber ihn bevorzugen. Für Arbeitnehmer birgt er Risiken (z. B. Sperrzeiten beim Arbeitsamt), aber auch Chancen – wenn die Konditionen stimmen.
Grundsätzlich ja: Wer das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag selbst beendet, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld. Ausnahmen gelten, wenn der Arbeitgeber ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hätte. Wir beraten Sie dazu, wie eine Sperrzeit vermieden oder minimiert werden kann.
Ja, absolut. Arbeitgeber stehen vor der Frage, wie eine Trennung rechtssicher, fair und möglichst konfliktarm gestaltet werden kann. Wir beraten auch Unternehmen dabei, Aufhebungsverträge und Abfindungsangebote rechtssicher zu formulieren – und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Wir beraten Sie per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz. Sie schicken uns die relevanten Unterlagen digital, wir prüfen sie und besprechen alles mit Ihnen – unkompliziert und ohne Anreise. Eine Mandatserteilung ist ebenfalls vollständig digital möglich.
Das hängt davon ab, ob eine außergerichtliche Einigung gelingt oder ob das Verfahren vor dem Arbeitsgericht geführt wird. Ein Gütetermin beim Arbeitsgericht findet meist innerhalb weniger Wochen nach Klageeinreichung statt. Viele Fälle werden in diesem frühen Stadium durch Vergleich gelöst. Wenn das Verfahren weitergeführt wird, dauert es in der Regel einige Monate bis zur Entscheidung.