Kompetente Unterstützung bei Abfindungsverhandlungen – bundesweit verfügbar
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stehen Sie vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses und fragen sich, ob Sie mehr herausholen können als das, was Ihr Arbeitgeber Ihnen anbietet? Haben Sie das Gefühl, dass die angebotene Summe Ihrer geleisteten Arbeit nicht gerecht wird?
Wer eine Kündigung erhält oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen soll, steht oft unter enormem Druck. Arbeitgeber nutzen diesen Moment häufig aus, um möglichst günstige Konditionen für sich zu sichern. Mit anwaltlicher Unterstützung verändert sich dieses Kräfteverhältnis: Wir kennen die rechtlichen Spielräume und wissen, wie Abfindungen in Verhandlungen durchgesetzt werden. Die Gründe für eine Abfindung können vielfältig sein – von einer betriebsbedingten Kündigung über einen Aufhebungsvertrag bis hin zu einer einvernehmlichen Trennung nach Konflikten. In jedem Fall lohnt es sich, die eigene Position juristisch prüfen zu lassen, bevor Sie etwas unterschreiben. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess – verständlich, transparent und engagiert.
Nicht jede Kündigung, die ein Arbeitnehmer erhält, ist rechtlich wirksam. Formfehler, fehlende Betriebsratsanhörung oder eine unzureichende soziale Rechtfertigung können eine Kündigung angreifbar machen. Wir prüfen Ihre Kündigung sorgfältig auf solche Schwachstellen, denn oft ist eine unwirksame Kündigung der Ausgangspunkt für eine deutlich höhere Abfindung. Dabei ist Schnelligkeit entscheidend: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Wir handeln rasch und sichern Ihre Rechte, bevor diese verfallen. Auch wenn Sie selbst unsicher sind, ob eine Klage sinnvoll ist, geben wir Ihnen eine klare Einschätzung Ihrer Chancen.
Die Faustformel für Abfindungen lautet oft: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel ist jedoch kein Gesetz, sondern ein Ausgangspunkt. Je nach Situation – etwa bei langer Betriebszugehörigkeit, besonderen Härtefällen oder einer angreifbaren Kündigung – lassen sich deutlich höhere Beträge erzielen. Wir kennen die Verhandlungsstrategien, mit denen Arbeitgeber regelmäßig arbeiten, und setzen dem eine fundierte rechtliche Argumentation entgegen. Ziel ist stets eine Einigung, die Ihren Interessen gerecht wird. Dabei verfolgen wir Ihren Fall konsequent – bis zu einer zufriedenstellenden Lösung.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Das klingt harmlos, birgt aber erhebliche Risiken: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, verliert in der Regel das Recht auf eine Sperrzeit beim Arbeitsamt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Außerdem werden soziale Ansprüche wie Abfindung, Freistellung und Zeugnis häufig zulasten des Arbeitnehmers formuliert. Wir prüfen jeden Aufhebungsvertrag auf Herz und Nieren und verhandeln Nachbesserungen, bevor Sie unterschreiben. Unterschreiben Sie niemals ungelesen und ohne rechtliche Prüfung.
Betriebsbedingte Kündigungen sind der häufigste Anlass für Abfindungsforderungen. Der Arbeitgeber muss dabei die Sozialauswahl korrekt durchgeführt und den Betriebsrat beteiligt haben. Wurde dies versäumt, ist die Kündigung angreifbar. Wir analysieren die Umstände Ihrer Kündigung und prüfen, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen eingehalten wurden. Auf dieser Basis entwickeln wir eine klare Handlungsstrategie – ob durch Klage oder außergerichtliche Einigung.
Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, gehen wir für Sie vor das Arbeitsgericht. Das Kündigungsschutzverfahren endet häufig mit einem gerichtlichen Vergleich, der eine Abfindung enthält. Wir bereiten Ihre Klage sorgfältig vor und vertreten Sie konsequent in allen Verhandlungsstadien. Das Arbeitsgericht ist für viele Mandanten ein unbekanntes Terrain – wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens und erklären Ihnen, was zu erwarten ist.
Eine Abfindung hat nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch steuerliche und sozialrechtliche Konsequenzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast erheblich senken. Auch die Frage, ob und wie lange eine Sperrzeit beim Arbeitsamt droht, hängt von den Umständen der Kündigung ab. Wir beraten Sie umfassend zu diesen Aspekten, damit Sie die Gesamtsituation richtig einschätzen können.
Nach einer arbeitsgerichtlichen Einigung oder einem Vergleich werden die Details in einer Abwicklungsvereinbarung festgehalten. Diese regelt Zahlungsmodalitäten, Freistellung, Urlaubsabgeltung, Zeugnis und vieles mehr. Wir achten darauf, dass kein wichtiger Punkt fehlt und Ihre Interessen vollständig berücksichtigt sind.
Abfindungsfragen stellen sich nicht nur auf Arbeitnehmerseite. Auch Arbeitgeber stehen vor der Frage, wie eine Trennung rechtssicher und kostenoptimiert gestaltet werden kann. Wir beraten beide Seiten – und finden auch für Unternehmen pragmatische Lösungen, die kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden.
Sie nehmen Kontakt zu uns auf – per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz. Wir hören Ihnen zu, analysieren Ihre Situation und geben Ihnen eine erste realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Kein juristisches Kauderwelsch, keine leeren Versprechen.
Auf Basis Ihrer Unterlagen – Arbeitsvertrag, Kündigung, Aufhebungsangebot – entwickeln wir eine individuelle Strategie. Wir klären gemeinsam, ob eine außergerichtliche Einigung oder der Weg vor das Arbeitsgericht der bessere Weg ist.
Wir verhandeln für Sie, reichen Klagen ein, führen Vergleichsgespräche und begleiten Sie bis zur abschließenden Einigung. Dabei halten wir Sie jederzeit auf dem Laufenden – verständlich und persönlich.
Dr. Brandner & Dr. Brandner Rechtsanwälte steht seit 2001 für kompetente und persönliche Rechtsberatung. Die Kanzlei wurde von Dr. Thomas Brandner gegründet und hat sich in über zwei Jahrzehnten zu einer gefragten Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Fragen entwickelt. Dr. Thomas Brandner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und bringt langjährige Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern mit. Als Kanzlei mit mehreren Standorten in Thüringen und Nordbayern sind wir regional verwurzelt – stehen aber bundesweit zur Verfügung. Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet beraten wir zuverlässig per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz, ohne dass eine Anreise erforderlich ist. Die Kombination aus Fachanwaltskompetenz und persönlicher Betreuung zeichnet unsere Arbeit aus. Wir vertreten konsequent die Interessen unserer Mandanten – klar, direkt und engagiert. Unsere Bewertungen sprechen für sich: 5,0 Sterne auf Google und 8,7 von 10 Punkten auf TrustLocal. Wir nehmen uns die Zeit, die Ihr Fall verdient.
Fachanwaltskompetenz im Arbeitsrecht
Dr. Thomas Brandner ist zugelassener Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das bedeutet nachgewiesenes Fachwissen und laufende Fortbildung auf einem der komplexesten Rechtsgebiete.
Beratung auf Augenhöhe
Wir erklären rechtliche Sachverhalte klar und verständlich. Sie treffen Ihre Entscheidungen informiert – wir setzen sie dann konsequent um.
Bundesweite Erreichbarkeit
Keine langen Anfahrtswege, kein Terminstress. Wir beraten Sie dort, wo Sie sind – digital und flexibel.
Ganzheitliche Betrachtung
Wir denken arbeitsrechtlich, steuerlich und sozialrechtlich – damit Sie das vollständige Bild Ihrer Situation kennen, bevor Sie etwas entscheiden.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nur in wenigen Ausnahmen – etwa bei betriebsbedingten Kündigungen gemäß § 1a KSchG oder wenn der Arbeitgeber eine einvernehmliche Trennung anbietet. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen von Verhandlungen oder gerichtlichen Vergleichen vereinbart. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, hängt von den Umständen Ihres Falls ab – lassen Sie das frühzeitig prüfen.
Eine verbreitete Orientierung ist die Formel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Diese ist jedoch kein gesetzlicher Mindestbetrag. Je nach Verhandlungsgeschick, Stärke der Klageposition und individuellen Faktoren können deutlich höhere Beträge erzielt werden. Wir bewerten realistisch, was in Ihrem Fall möglich ist.
Wer innerhalb von drei Wochen keine Kündigungsschutzklage einreicht, verliert das Recht, die Kündigung gerichtlich anzufechten. Eine Abfindung kann dann nur noch durch außergerichtliche Verhandlung erzielt werden – aus einer geschwächten Position heraus. Daher ist schnelles Handeln entscheidend.
Ja, in vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung möglich. Manchmal ist bereits die Einschaltung eines Anwalts ein ausreichendes Signal, das Arbeitgeber zu konstruktiven Verhandlungen bewegt. Wir versuchen immer zunächst eine außergerichtliche Lösung – und gehen den Gerichtsweg, wenn es nötig ist.
Eine Kündigung ist eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (oder Arbeitnehmer). Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Auflösung – beide Seiten stimmen zu. Beim Aufhebungsvertrag entfällt formal die Kündigungsschutzklage, weshalb Arbeitgeber ihn bevorzugen. Für Arbeitnehmer birgt er Risiken (z. B. Sperrzeiten beim Arbeitsamt), aber auch Chancen – wenn die Konditionen stimmen.
Grundsätzlich ja: Wer das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag selbst beendet, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld. Ausnahmen gelten, wenn der Arbeitgeber ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hätte. Wir beraten Sie dazu, wie eine Sperrzeit vermieden oder minimiert werden kann.
Ja, absolut. Arbeitgeber stehen vor der Frage, wie eine Trennung rechtssicher, fair und möglichst konfliktarm gestaltet werden kann. Wir beraten auch Unternehmen dabei, Aufhebungsverträge und Abfindungsangebote rechtssicher zu formulieren – und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Wir beraten Sie per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz. Sie schicken uns die relevanten Unterlagen digital, wir prüfen sie und besprechen alles mit Ihnen – unkompliziert und ohne Anreise. Eine Mandatserteilung ist ebenfalls vollständig digital möglich.
Das hängt davon ab, ob eine außergerichtliche Einigung gelingt oder ob das Verfahren vor dem Arbeitsgericht geführt wird. Ein Gütetermin beim Arbeitsgericht findet meist innerhalb weniger Wochen nach Klageeinreichung statt. Viele Fälle werden in diesem frühen Stadium durch Vergleich gelöst. Wenn das Verfahren weitergeführt wird, dauert es in der Regel einige Monate bis zur Entscheidung.
Brandner Rechtsanwälte
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
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Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
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We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to