Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Haben Sie eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob diese rechtmäßig ist? Wissen Sie nicht, welche Schritte Sie jetzt unternehmen müssen?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht haben wir bereits hunderte Mandanten erfolgreich bei Kündigungen vertreten und wissen genau, worauf es ankommt. Viele Kündigungen sind unwirksam, weil formale Fehler gemacht wurden oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Selbst wenn die Kündigung wirksam ist, können wir oft noch eine angemessene Abfindung für Sie verhandeln. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln – die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Wir beraten Sie bundesweit und können auch per Telefon oder Videokonferenz tätig werden.
Eine Kündigungsschutzklage ist oft der einzige Weg, um sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren. Wir prüfen Ihre Kündigung auf alle rechtlichen Aspekte und reichen gegebenenfalls Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Dabei prüfen wir sowohl die formalen Voraussetzungen als auch die materiellen Kündigungsgründe. Unser Ziel ist es, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine angemessene Abfindung zu erzielen. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung – zögern Sie deshalb nicht zu lange.
Eine Abfindung ist keine Selbstverständlichkeit, aber in vielen Fällen durchsetzbar. Wir verhandeln für Sie eine angemessene Abfindung, die Ihren Verlust kompensiert. Dabei berücksichtigen wir Ihr Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Aussichten einer Kündigungsschutzklage. Als erfahrene Anwälte kennen wir die Verhandlungstaktiken der Arbeitgeber und können oft mehr herausholen, als Sie erwarten. Lassen Sie sich nicht mit dem ersten Angebot abspeisen – wir kämpfen für jeden Euro, der Ihnen zusteht.
Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an? Unterschreiben Sie niemals sofort! Wir prüfen den Vertrag auf versteckte Fallen und verhandeln bessere Konditionen. Besonders wichtig ist die Prüfung, ob Ihnen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht. Oft lassen sich die Bedingungen noch verbessern, wenn man weiß, wie man verhandelt. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht über den Tisch gezogen werden.
Eine fristlose Kündigung ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Rechte. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorliegen und gehen gegebenenfalls dagegen vor. Oft fehlen die rechtlichen Voraussetzungen oder es wurde nicht ordnungsgemäß abgemahnt. Gleichzeitig beraten wir Sie über die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen. Eine fristlose Kündigung ist nur in den seltensten Fällen berechtigt.
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber strenge Voraussetzungen erfüllen. Wir prüfen, ob wirklich ein Arbeitsplatz weggefallen ist und ob die Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Oft stellen wir fest, dass die Kündigung nicht berechtigt ist, weil andere Mitarbeiter hätten gekündigt werden müssen. Auch die Interessenabwägung prüfen wir genau. Betriebsbedingte Kündigungen sind oft angreifbar.
Bei verhaltensbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber in der Regel vorher abmahnen. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt und ordnungsgemäß erteilt wurde. Oft stellen wir fest, dass die Vorwürfe nicht stimmen oder die Kündigung unverhältnismäßig ist. Auch die Interessenabwägung spielt eine wichtige Rolle. Verhaltensbedingte Kündigungen sind oft erfolgreich angreifbar.
Personenbedingte Kündigungen betreffen meist Krankheit oder fehlende Qualifikation. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob der Arbeitgeber alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Oft fehlt die negative Prognose oder es wurde nicht nach einem anderen Arbeitsplatz gesucht. Bei krankheitsbedingten Kündigungen prüfen wir auch die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Viele personenbedingte Kündigungen sind unwirksam.
Bei einer Änderungskündigung bietet der Arbeitgeber gleichzeitig neue Arbeitsbedingungen an. Wir prüfen, ob die Änderung berechtigt ist und beraten Sie über die Annahme unter Vorbehalt. Oft lassen sich die Bedingungen noch verbessern oder die Änderung ist gar nicht erforderlich. Das Änderungsschutzverfahren bietet besondere Möglichkeiten, die wir für Sie nutzen.
Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Verstößen möglich. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob alle milderen Mittel ausgeschöpft wurden. Oft ist die Kündigung unverhältnismäßig oder es fehlen wichtige Verfahrensschritte. Auch die Frist für die außerordentliche Kündigung prüfen wir genau. Viele außerordentliche Kündigungen sind unwirksam.
Per Telefon, Video oder in unserer Kanzlei analysieren wir Ihre Kündigung und entwickeln eine erste Strategie. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und der zu erwartenden Kosten.
Wir entwickeln gemeinsam die beste Vorgehensweise: außergerichtliche Verhandlung, Güteverfahren oder Kündigungsschutzklage. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Umstände und Wünsche.
Wir setzen die gewählte Strategie um und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden. Unser Ziel ist eine schnelle und erfolgreiche Lösung Ihres Problems.
Dr. Brandner Rechtsanwälte ist seit über 20 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und hat bereits hunderte Mandanten bei Kündigungen vertreten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt Dr. Thomas Brandner über umfassende Erfahrung in allen Arten von Kündigungsverfahren. Wir arbeiten bundesweit und können Sie auch per Telefon oder Videokonferenz beraten. Unsere Kanzlei ist modern ausgestattet und ermöglicht eine effiziente Bearbeitung Ihres Falls. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Strategien der Arbeitgeber und können Sie optimal vertreten. Wir arbeiten ergebnisorientiert und kämpfen für Ihre Rechte. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich professionell beraten.
Spezialisierte Anwälte für Kündigungen bieten Ihnen entscheidende Vorteile: Wir kennen alle rechtlichen Fallstricke und können Schwachstellen in der Kündigung sofort erkennen. Durch unsere Erfahrung mit ähnlichen Fällen können wir Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und die beste Strategie entwickeln. Wir sprechen die Sprache der Arbeitgeber und können auf Augenhöhe verhandeln. Gleichzeitig verfügen wir über die notwendigen Ressourcen, um auch komplexe Verfahren erfolgreich zu führen.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Das können wir nur nach Prüfung der konkreten Umstände beurteilen. Viele Kündigungen sind angreifbar, wenn man weiß, worauf zu achten ist.
Eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgesehen, aber oft verhandelbar. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Frist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist ist sehr streng und kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden.
Die Kosten hängen vom Streitwert ab. Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Grundsätzlich endet das Arbeitsverhältnis mit der Kündigung. Nur in seltenen Fällen können Sie die Weiterbeschäftigung verlangen.
Das hängt von den Erfolgsaussichten und Ihren Zielen ab. Wir beraten Sie ehrlich über die Chancen und Risiken.
Dann müssen Sie meist die Gerichtskosten tragen. Die Anwaltskosten der Gegenseite müssen Sie im Arbeitsrecht aber nicht bezahlen.
Ja, bei geringem Einkommen ist auch Prozesskostenhilfe möglich. Wir prüfen das gerne für Sie.
Niemals ohne anwaltliche Prüfung! Oft sind die Bedingungen schlecht und eine Sperrzeit droht.
Ein Gütetermin findet meist innerhalb von 2-4 Wochen statt. Wenn nicht verglichen wird, kann das Verfahren mehrere Monate dauern.
Brandner Rechtsanwälte
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to